StGG Art. 15: Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft ist ... den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.

R34lB0rg StGG Art. 15: Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft ist ... den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
6. Mai 2012 20:05:56